Feuerbestattung
Die Feuerbestattung ist die Einäscherung (Verbrennung) des Verstorbenen im Sarg und mittlerweile die häufigst gewählte Bestattungsform. Sie ist jederzeit möglich, wenn sie der Verstorbene zu Lebzeiten gewünscht hat. Dazu sollte seine handschriftliche Willenserklärung vorliegen. Oft fehlt eine solche Erklärung. In diesem Falle können die nächsten Angehörigen den Willen des Verstorbenen uns gegenüber schriftlich bekunden. Nach der Feuerbestattung kann die Asche dann in einer Urne auf unterschiedlichste Arten beigesetzt werden z.B. im klassischen Familiengrab (Doppel oder Einzel), Urnengrab, Urnenwand, zum Fuße eines Baumes, zur See oder in einer anonymen Grabstätte. Eine Bestattungsfrist zur Urnenbeisetzung gibt es in Bayern nicht.
Eine häufig gestellte Frage: Darf man die Urne mit nach Hause nehmen?
Nein, in Deutschland ist es verboten, die Urne mit der Asche eines Verstorbenen mit nach Hause zu nehmen. Der Bestattungszwang in Deutschland sieht vor, dass die Aschereste eines Verstorbenen beigesetzt werden müssen und nicht an Angehörige ausgehändigt werden dürfen. Auch ist es einem Bestatter nicht erlaubt, mit der "Urne nach Hause" zu werben.
Dazu sollte eine handschriftliche Willenserklärung vorliegen (pdf)
Eine häufig gestellte Frage: Darf man die Urne mit nach Hause nehmen?
Nein, in Deutschland ist es verboten, die Urne mit der Asche eines Verstorbenen mit nach Hause zu nehmen. Der Bestattungszwang in Deutschland sieht vor, dass die Aschereste eines Verstorbenen beigesetzt werden müssen und nicht an Angehörige ausgehändigt werden dürfen. Auch ist es einem Bestatter nicht erlaubt, mit der "Urne nach Hause" zu werben.
Dazu sollte eine handschriftliche Willenserklärung vorliegen (pdf)